Das beste Leasing-Angebot für dich.

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Exklusive Vorteile: Entdecke den Unterschied.

Marktübersicht über alle Anbieter

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Kick-Start-Bonus inklusive

Bereits 50.345 Räder im Markt. Wir finden den passenden Partner auch für dein Unternehmen.

Alexander Mühlenberg – TechInnovate GmbH

Durch das Portal haben wir spielend leicht den perfekten Bikeleasing-Partner gefunden. Die Plattform war nicht nur benutzerfreundlich, sondern auch außerordentlich effektiv. Unsere Mitarbeiter sind begeistert von der neuen Möglichkeit, nachhaltig zur Arbeit zu kommen. Eine echte Bereicherung für unser Team!

Julia Steinbeck – Lausitz Energie Bergbau AG

Die Suche nach einem Bikeleasing-Partner über euer Portal war eine Offenbarung. Einfach, schnell und unkompliziert – genau das, was wir brauchten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese neue, umweltfreundliche Option mit offenen Armen empfangen. Ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität für unser Unternehmen!

Wie finde ich das beste Leasing-Angebot?

Mit 10 Fragen zur richtigen Entscheidung!

Wir helfen dir bei der Entscheidung.

Bei der Auswahl eines Bikeleasing-Anbieters spielt die Passgenauigkeit eine entscheidende Rolle. Genau hier setzt unser Service an: Wir analysieren sorgfältig die Angebote verschiedener Bikeleasing-Unternehmen, einschließ­lich ihrer spezifischen Konditio­nen. Unser Ziel ist es, dir ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten. Wir nehmen uns die Zeit, deine individuellen Anfor­derungen sowie die deiner Beleg­schaft zu verstehen.

Dadurch können wir sicherstellen, dass die von uns empfohlene Bikeleasing-Lösung nicht nur deinen unternehmeri­schen Vorstellungen entspricht, son­dern auch maßgeschneidert auf deine spezifi­schen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dieser Ansatz garantiert, dass du die bestmögliche Unterstützung erhältst und einen Leasingpartner findest, der exakt zu deinem Unter­nehmen passt.

Marktüber­sicht über alle Anbieter

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Bekannt aus

Deine Vorteile

Nie war es einfacher den richtigen Bike­leasing-Partner zu finden.

Wir wissen, dass die Bedürfnisse jedes Unternehmens einzigartig sind. Unser Team arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Fahrradleasing-Programme zu entwerfen, die auf Ihre spezifischen Ziele und Mitarbeiteranforderungen abgestimmt sind.
Wir wissen, dass die Bedürfnisse jedes Unternehmens einzigartig sind. Unser Team arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Fahrradleasing-Programme zu entwerfen, die auf Ihre spezifischen Ziele und Mitarbeiteranforderungen abgestimmt sind.
Wir wissen, dass die Bedürfnisse jedes Unternehmens einzigartig sind. Unser Team arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Fahrradleasing-Programme zu entwerfen, die auf Ihre spezifischen Ziele und Mitarbeiteranforderungen abgestimmt sind.

Wir sind dein Partner und finden dein perfektes Bike­­leasing­paket.

    Bikeleasing erklärt:  Alles was du wissen musst

    Leasing ist eine Finanzierungs­form, die häufig als Mietkauf bezeichnet wird, obwohl es sich weder um einen reinen Kauf noch um eine reine Miete handelt. Beim Leasing erhält der Lea­sing­nehmer ein zeitlich begrenztes Nutzungs­recht am Leasingobjekt (z. B. am Wunschrad) und übernimmt die Verantwortung für Wartung und Instandhaltung. Die Leasingraten sind in der Regel günstiger als reguläre Mieten und am Ende der Laufzeit hat der Leasingnehmer die Option, das Objekt zum Restwert zu kaufen oder zurückzugeben.

    Ja, Bikeleasing ist auch für kleinere Unternehmen finanziell machbar. Da es keine Mindest­abnahme­mengen gibt, können Unterneh­men bereits ab dem ersten Dienstrad von den Vorteilen des Bikeleasings profitieren.
    Bikeleasing ist in der Regel für alle regulären Beschäftigungs­verhält­nisse möglich. Einschränkungen könnten jedoch im öffentlichen Sektor bestehen, wo tarifrechtliche Grundlagen für Gehaltsumwand­lung benötigt werden.
    Um Bikeleasing anbieten zu können, muss sich das Unter­nehmen bei einem Leasingpartner anmelden und einen Rahmen­leasing- und Servicevertrag abschließen. Der Bikeleasing-Partner übernimmt dann die Organisation von Informations­veranstaltungen für die Mitar­beiter bis hin zur Abwick­lung am Ende der Leasinglaufzeit.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten An­bieters.

    Ja, es ist möglich, sowohl ein Dienstauto als auch ein Dienstrad gleichzeitig zu leasen. Steuerlich wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung des Dienstrads mit 0,25 % des Brutto-Listen­preises versteuert. Dieser Vorteil wird unabhängig von einem even­tuellen Dienstwagen gewährt. Diensträder, die kom­plett vom Arbeitgeber finanziert werden, sind für den Arbeitnehmer steuerfrei​.
    Ja, das Dienstrad darf auch privat genutzt werden. Diese private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Die Besteuerung ist jedoch mit 0,25 % des Bruttolisten­preises sehr günstig.

    Die Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt, ist eine Vereinbarung, bei der Teile des Bruttogehalts in andere Leistungen, wie z.B. eine betrieb­liche Altersversorgung, umgewan­delt werden. Diese Umwandlung kann steuer- und sozial­versiche­rungs­rechtliche Vorteile haben, da bestimmte Beiträge bis zu fest­gelegten Höchstbeträgen steuer- und sozialver­sicherungsfrei sind.

    Für Arbeitgeber können Kosten in Form von Zuschüssen entstehen, wenn sie die Entgelt­umwandlung ihrer Mitarbeiter unterstützen, etwa durch Beiträge zur betrieb­lichen Alters­vorsorge. Zudem können administrative Kosten für die Verwaltung der Entgelt­umwand­lungs­verträge anfallen.
    Ja, Arbeitgeber können das Dienst­rad-Leasing durch direkte finan­zielle Zuschüsse oder steuer­liche Vorteile bei der Entgelt­umwand­lung unterstützen. Dabei werden Teile des Brutto­gehalts in Leasing­raten für ein Dienstrad umgewan­delt.
    In der Regel ist der Leasing­nehmer, d. h. der Arbeit­nehmer, für die Pflege und Wartung des geleasten Fahrrads verantwortlich. Es kann jedoch Vereinbarungen geben, die diese Verant­wortung anders regeln.

    Kündigt der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasingdauer, endet die Über­lassung des Dienstrades. In diesem Fall ist er verpflichtet, dem Arbeit­geber den durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies ge­schieht in der Regel durch den privaten Kauf des Fahrrades zum Ablösepreis, d.h. den ausstehenden Leasingraten und dem kalkulierten Restwert. Möchte der Arbeit­nehmer das Fahrrad nicht behalten, kann er auch nur die ausstehenden Raten begleichen. Endet das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, z.B. durch Kündigung, ist er verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber herauszugeben. Auf Wunsch unterbreitet der Leasingpartner dem Arbeit­nehmer jedoch ein Über­nahmeangebot für das Dienstrad.

    Arbeitgeber, die zum Vorsteuer­abzug berechtigt sind, können die in den Leasingraten enthal­tene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Arbeitgeber, die nicht zum Vorsteuer­abzug be­rechtigt sind, haben diese Mög­lichkeit nicht, was die Leasing­kosten für den Arbeitnehmer geringfügig erhöhen kann.

    Die Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wodurch sich die Steuer­bemessungsgrundlage des Unter­nehmens verringert. Darüber hinaus können die Sozial­versicherungs­beiträge durch die Gehaltsumwandlung der Mitar­beiter reduziert werden.

    Um sicherzustellen, dass das Angebot für alle Mitarbeiter zugänglich ist, sollten die Kriterien für die Teilnahme klar definiert und kommuniziert werden und es sollte sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter Zugang zu den erforderlichen Informationen und Ressourcen haben.

    Gern beraten wir Dich hierzu.

    Es gibt keine Mindest- oder Höchstzahl an geleasten Fahr­rädern. Unternehmen können bereits ab dem ersten Dienstrad von Bikeleasing profitieren.

    Der Leasing-Rahmenvertrag (LRV) ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Leasing-Anbieter. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Leasing-Anbieter abgeschlossen. Der Vertrag regelt unter anderem die Zahlungsabwicklung, Formali­täten rund um das Leasing, Ver­tragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz und Bestellablauf. Hinweis: Voraussetzung für den Vertrags­abschluss ist eine positive Bonitätsprüfung.

    Damit der Arbeitnehmer sein persönliches Dienstrad steuer­begünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber im Außen­verhältnis Vertrags­partner und damit Leasing­nehmer sein. Der Arbeit­geber schließt dann im Innen­verhältnis mit seinem Arbeit­nehmer eine Ergänzung zum be­stehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungs­vertrages über das ausgewählte Dienst­rad ab. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Nutzung des Dienstrades und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

    Die Übernahmebestätigung ist die Abholvollmacht, die der Leasing­anbieter individuell für jedes Fahr­rad ausstellt. Mit dieser kann der Arbeitnehmer das Dienst­rad beim Händler abholen. Zur Ab­holung muss sich der Mitarbeiter ent­sprechend ausweisen (Personal­ausweis). Der Händler und der Arbeitnehmer bestätigen jeweils mit ihrer Unterschrift den mängel­freien Zustand des Fahr­rades. Eine Kopie der unterschriebenen Bestätigung verbleibt beim Fachhändler als Ausliefe­rungs­nachweis, das Original geht über den Fach­händler und den Leasing­anbieter an die Lea­sing­bank als Eigentumsnachweis. Auf der Über­nahmebestätigung wird auch das Über­gabe­datum vermerkt, ab dem das Leasing und der Versiche­rungsschutz beginnen.

    Über das Dienstradportal

    Dein Wegweiser zu nachhaltiger Mobilität.

    Ob du Arbeitgeber oder engagierter Mitarbeiter bist, bei uns findest du unabhängiges Wissen und Entscheidungshilfen rund um das Thema Bikeleasing. Wir bringen Licht ins Dunkel der vielfältigen Leasing­optionen und bieten wertvolle Einblicke in die Welt des Fahrradfahrens.

    Unser Ziel ist es, dich zu zu informieren und zu inspirieren, um gemeinsam den Weg für eine grünere Zukunft zu ebnen.